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ARBEIT & SOZIALES: Nebenjob trotz "Stütze"

Für Arbeitslose kann Teilzeitarbeit der Wiedereinstieg sein.  

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Wer Arbeitslosenunterstützung bezieht und nebenher in geringem Umfang arbeitet, begeht keineswegs Missbrauch. Das Sozialgesetzbuch sieht nämlich ausdrücklich vor, dass Erwerbslose neben der ...

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