Angeklagter bleibt in Haft
Strafsenat in Celle verlängert U-Haft im Gaucke-Mordprozess.
Markus Zimmermann-Dürkop
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DENZLINGEN / CELLE. Heute ist der im Doppelmordfall Gaucke Angeklagte sechs Monate in Untersuchungshaft und ohne triftigen Grund müsste er nun eigentlich wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hat jedoch bereits vor den Weihnachtsfesttagen entschieden, dass die Untersuchungshaft auch über sechs Monate nach der Festnahme des Angeklagten hinaus aufrechterhalten bleibt, weil ein Urteil aus wichtigem Grund noch nicht gesprochen werden konnte.
"Das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen wurde beachtet", so eine Pressemitteilung ...