An alles denken - nur nicht an die Rückkehr
Weil der Rechtsweg im Asylverfahren erschöpft ist, muss die Familie Daglarkiran mit ihrer Abschiebung rechnen / Kirche und Bürger suchen einen Ausweg.
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GRAFENHAUSEN. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Namen des Volkes beschlossen: Die Berufung gegen das Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts in der Asylsache A 5 K 12797/96 wird nicht angenommen. Die Ablehnung des Asylantrags der Daglarkirans ist rechtskräftig, und sie müssen bis zum 25. August Deutschland verlassen.
Mehmet Daglarkiran (33), Vater von vier Kindern, sitzt schweigsam im zweiten Obergeschoss des Grafenhausener Rathauses. Dort wohnt er mit seiner Familie seit drei Jahren. Und eigentlich hat sich vieles in dieser Zeit günstig entwickelt: Seine beiden Ältesten, Cuma (10) und Selma (8), kommen in der Schule gut mit und haben Freunde gefunden; und sie verstehen die deutsche Sprache, die ihm und seiner Frau Meryem (27) noch immer recht fremd ist. Die fünfjährige Fatma geht mit ...