Am Ortsrand darf gebaut werden
Gemeinderat Buggingen beschließt mehrheitlich eine im Vorjahr diskutierte und dann auf Eis gelegte Bebauungsplanänderung.
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BUGGINGEN. Seit Herbst 2011 lag die Änderung des Bugginger Bebauungsplans Weckersgraben-Oefeleacker auf Eis. Jetzt wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Gegner und Befürworter sind sich aber treu geblieben: Zwei Anwohnerinnen und drei Ratsmitglieder sind gegen das Vorhaben. Im Vorjahr war Bürgermeister Ackermann als potenzieller Bauherr auf dem Grundstück befangen, in der Ratssitzung am Montag aber nicht. Er hat nach eigener Aussage inzwischen ein anderes Grundstück in Buggingen erworben.
Es geht um zwei Gartengrundstücke am südlichen Ortsrand von Buggingen. Auf der Gesamtfläche von 863 Quadratmetern sollen 688 Quadratmeter als Wohngebiet ausgewiesen werden. Der Bebauungsplan Weckersgraben-Oefeleacker ist seit 1977 rechtskräftig. Dessen Änderung, beziehungsweise eine ...