Am Jugendamt führt kein Weg vorbei
Die BZ gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zum neuen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz und dem Betreuungsgeld.
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Am Donnerstag sind zwei Veränderungen in der Familienpolitik in Kraft getreten: Ab sofort gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ein- und zweijährige Kinder, außerdem kann das Betreuungsgeld beantragt werden. Die BZ stellt die wichtigsten Fragen und Antworten zu beiden Leistungen vor.
RECHTSANSPRUCH AUF EINEN BETREUUNGSPLATZFür wen gilt der Rechtsanspruch?
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt für alle ein- und zweijährigen Kinder in Deutschland. Für Kinder ab drei Jahren gilt wie bisher der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Gibt es genügend Plätze?
Die Situation in den Städten und Gemeinden in Südbaden ist ganz unterschiedlich. In Freiburg und Offenburg sieht es nach Angaben der jeweiligen Stadt ganz ...