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Schwangerschaft

Alle wollen einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten – warum kommt er nicht?

BZ-Abo Nur wenn sie die 24. Schwangerschaftswoche erreicht hat und ihr totes Kind 500 Gramm wiegt, hat eine Frau nach einer Fehlgeburt ein Recht auf Mutterschutz. Nahezu alle Parteien möchten das ändern. Warum tun sie es nicht?  

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Zeit, sich körperlich und seelisch zu erholen: Die brauchen Frauen, deren Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt endet. Laut Gesetz steht ihnen nach einer Fehlgeburt aber nur Mutterschutz zu, wenn sie mindestens in der 24. Schwangerschaftswoche waren oder das tote Kind mindestens 500 Gramm wiegt. Ist keine der beiden Vorgaben erfüllt, müssten betroffene Frauen oftmals ...

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