Aldi haftet für Mitarbeiter-Übergriff

Lagerarbeiter, der von Kollegen und Vorgesetzen mit Frischhaltefolie gefesselt wurde, erhält vom Unternehmen Schmerzensgeld.  

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Dem Arbeitsgericht in Offenburg gelten... Erfüllungsgehilfen des Unternehmens.   | Foto: dpa
Dem Arbeitsgericht in Offenburg gelten die Peiniger des Aldi-Mahlberg-Mitarbeiters als Erfüllungsgehilfen des Unternehmens. Foto: dpa

OFFENBURG/MAHLBERG. Vor dem Arbeitsgericht in Offenburg ist ein Übergriff mehrerer Aldi-Mitarbeiter auf einen Kollegen im Juni 2012 verhandelt worden. Der ehemalige Beschäftigte war in der Niederlassung Mahlberg an einen Pfosten gebunden und mit Frischhaltefolie umwickelt worden. Er verklagte Aldi auf Schmerzensgeld in Höhe von 8000 Euro. Die Kammer gab dem Kläger Recht, verurteilte Aldi allerdings nur zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 500 Euro.

Nach der Entscheidung des Gerichts hat Aldi GmbH & Co KG für das Verhalten zweier Vorgesetzter, die maßgeblich an der als "Abreibung" ausgerufenen Misshandlung des Mitarbeiters beteiligt waren, zu haften. Nach einem erfolglosen Gütetermin stand die Frage nach der Haftbarkeit des Unternehmens für das Verhalten dieser ...

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Schlagworte: Aldi-Rechtsanwalt Till Wegmann, Michael Steibli, Richter Schipper

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