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Aldi darf nicht erweitern

Verwaltungsgericht gibt der Stadt Recht / Discounter muss sich an Verzichtsvertrag halten.  

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LÖRRACH/FREIBURG. "Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten." Mit diesem Grundsatz aus dem römischen Recht hat das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage von Aldi gegen die Stadt Lörrach auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Erweiterung ihres Marktes im Gewerbegebiet "Ob der Gass" abgeschmettert. 1998 hatte Aldi in einem Vertrag mit der Stadt auf jede weitere Erweiterung verzichtet. Der Bauantrag von 2003 verstoße daher gegen Treu und Glauben, argumentiert das Gericht in dem jetzt veröffentlichten Urteil.

Der erste Bebauungsplan für das Gebiet "Ob der Gass" stammt aus dem Jahr 1967. Im Jahr 1982 war er dahingehend geändert worden, dass Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe (über 700 Quadratmeter) ...

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