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Zischup-Kommentar

Aktive Sterbehilfe ist moralisch verwerflich

Unheilbar kranke Menschen wünschen sich manchmal den Tod herbei. Nathalie Prokopov aus der Klasse 9b des Kreisgymnasiums in Bad Krozingen kommentiert das Thema Sterbehilfe.  

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Sterbehilfe ist ein umstrittenes Thema.   | Foto: Sebastian Kahnert
Sterbehilfe ist ein umstrittenes Thema. Foto: Sebastian Kahnert
Der Begriff Sterbehilfe hat verschiedene Bedeutungen. Zum Einen die Hilfe im Sterben, welche man auch als Beistand bezeichnet, das bedeutet, dass man der Person zum Beispiel Gespräche anbietet. Zweitens gibt es die Beihilfe zum Suizid, hier stellt der Arzt dem Patienten ein tödliches Mittel zur Verfügung, das der Patient selbst einnimmt. Werden bei einer im Koma liegenden Person die Geräte abgestellt, so spricht man von einer passiven Sterbehilfe. Als indirekte Sterbehilfe wird das Geben von Medikamenten, die dem Patienten zwar helfen, aber eine lebensverkürzende Wirkung haben, bezeichnet. Meist meint man, wenn man von Sterbehilfe redet, die aktive Sterbehilfe.

Anders als bei der Beihilfe zur Selbsttötung, verabreicht der Arzt dem Patienten das Medikament und stellt es nicht nur zur Verfügung. In Deutschland ist letzteres strafbar, während man sich bei der Beihilfe zum Suizid noch uneinig ist, trotzdem kann es zu einer Strafe für unterlassene Hilfeleistung kommen, die restlichen drei Arten von Sterbehilfe sind straffrei. In den Niederlanden dagegen sind sämtliche Arten der Sterbehilfe straffrei, allerdings muss ein Arzt gewisse Vorgaben erfüllen. Der Patient muss unheilbar krank sein und muss aus eigenem Antrieb und nach reiflicher Überlegung seinen Arzt darum bitten. Und dann muss ein zweiter Arzt zustimmen. In der Schweiz ist aktive Sterbehilfe strafbar, während der assistierte Suizid toleriert wird.

Bei einer Forsa-Umfrage von 2014 haben 70 Prozent der 1005 Befragten ab 14 Jahre auf die Frage: "Im Falle schwerster Krankheit möchten Sie selbst die Möglichkeit haben, auf aktive Sterbehilfe zurückgreifen?" mit "Ja" geantwortet. Die Befürworter der aktiven Sterbehilfe meinen, dass jeder Mensch das Recht haben sollte, selbst zu entscheiden, wann er stirbt. Ein weiteres häufiges Argument ist, dass die aktive Sterbehilfe das Leiden von unheilbaren Patienten verkürzen kann. Die Gegner sagen, dass die aktive Sterbehilfe gegen den hippokratischen Eid der Ärzte verstößt, dieser besagt, dass ein Arzt verpflichtet ist, dem Patienten bis zu seinem Ableben zu helfen. Ihrer Meinung nach ist es ebenfalls nicht rechtens, über Leben und Tod zu entscheiden. Außerdem ist die heutige Schmerztherapie sehr wirkungsvoll, so dass die Patienten nicht mehr, bis zu ihrem Lebensende leiden müssen.

Meiner Meinung nach sollte die aktive Sterbehilfe weiterhin verboten bleiben, da ich es moralisch verwerflich finde. Ich sehe aktive Sterbehilfe als Mord. Und ich finde, dass ein Mensch nicht über Leben und Tod entscheiden sollte, da man eine Person auch unter Druck setzen kann. Andererseits verstehe ich aber auch die Befürworter. Jedoch finde ich, dass es manchmal schwierig ist einzuschätzen, ob eine Person aus freien Stücken sterben will oder dazu gezwungen wird.

Ressort: Schülertexte

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