AfD zieht Glaubwürdigkeit von V-Personen in Zweifel
Die AfD hat dagegen geklagt, als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft zu werden. Darüber entscheidet nun das Oberverwaltungsgericht in Münster. Die AfD wollte eine Vertagung erzwingen.
Anne-Beatrice Clasmann und Carsten Linnhoff (dpa)
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