Bundesverfassungsgericht

AfD klagt gegen Seehofer

Von der AfD kann man halten, was man will. Mitglieder der Regierung allerdings müssen aufpassen, was sie sagen. Jetzt klärt Karlsruhe, ob sich der Innenminister zu weit aus dem Fenster gelehnt hat.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Hat Horst Seehofer die „Pflicht zur Mäßigung“ verletzt?  | Foto: Gregor Fischer (dpa)
Hat Horst Seehofer die „Pflicht zur Mäßigung“ verletzt? Foto: Gregor Fischer (dpa)
Die Hauptperson fehlt. Wenn das Bundesverfassungsgericht an diesem Dienstag über eine Klage der AfD gegen Horst Seehofer (CSU) verhandelt, wird sich der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Horst Seehofer, Stephan Brandner, Günter Krings

Weitere Artikel