Das Innenministerium hat seine Neutralitätspflicht verletzt, als es ein AfD-kritisches Interview von Minister Seehofer auf seine Webseite stellte. So lautet Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
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Die AfD hat mit einer Klage gegen Innenminister Horst Seehofer (CSU) beim Bundesverfassungsgericht Erfolg gehabt. Seehofer hat seine Neutralitätspflicht verletzt, als er ein AfD-kritisches Interview auf die Homepage seines Ministeriums stellen ließ.
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