Die Partei wollte sich in Bayern gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehren. Obwohl die Klage der Partei dagegen scheiterte, dürfte das Streitthema nicht zu Ende sein.
Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Eine Klage des bayerischen Landesverbands gegen die Beobachtung wies das Verwaltungsgericht München als unbegründet zurück. Das Gericht habe in der dreitägigen mündlichen Verhandlung tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD festgestellt. Die Anhaltspunkte seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden könne, sagte der Vorsitzende der 30. Kammer am Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz. Er begründete dies etwa mit Äußerungen, die sich gegen Muslime und andere Menschen mit Migrationshintergrund richteten oder die einen Vergleich zwischen heutigen deutschen Gerichten und denen aus der NS-Zeit ziehen. Auch lägen Äußerungen vor, die auf "einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basieren", teilte das Gericht zur Begründung mit.
Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka kündigte an, die Partei werde alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um gegen die Entscheidung vorzugehen. Das Gericht ließ zunächst keine Berufung zu. Diese müsste die AfD über den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen.
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