Ärger wegen der Auflage zum Mindestabstand
Warnfeuer nicht in Gleisnähe
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KENZINGEN/HERBOLZHEIM (pam). Die Mitglieder der Bürgerinitiative Bahnprotest (BI) sind derzeit nicht gut auf Bundespolizei und Landratsamt zu sprechen. Der Grund: Die behördliche Auflage, die Warnfeuer gegen die Ausbaupläne der Bahn in mindestens 150 Meter Entfernung von den Schienen abzufackeln. Die Kenzinger hielten sich daran. Die Herbolzheimer nicht. "Es kann doch nicht sein, dass die Behörden einfach das zur Auflage mache, was bahnnahe Kreise wünschen", sagt BI-Sprecher Uwe Haller.
Der 150-Meter-Abstand ist eine Vorgabe der Deutschen Bahn und der Polizei. Damit sollen gleich mehrere Ziele erfüllt werden, erklärt Helmut ...