Ablehnung, die schwerfällt
Reittherapeutin, die mit Behinderten arbeitet, darf im Außenbereich keine Weidehütte errichten.
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WITTLINGEN. Auf der Tagesordnung des Wittlinger Gemeinderats stand kürzlich unter anderem auch der Antrag auf Nutzungsänderung für ein Gebäude im Ortskern in der Rathausstraße 2. "Miteinander reden würde manchmal helfen" – zu diesem Schluss kam Bürgermeister Michael Herr mit Blick auf den Antrag. Die Antragsteller wollen eine Werkstatt umnutzen, um Wohnraum zu schaffen und dafür das Gebäude aufstocken.
Es handelt sich um eine klassische Hinterhofbebauung im alten Ortskern in modernisierter Form – auf dem Altgebäude liegt kein Denkmalschutz, erläuterte der Bürgermeister. Gebaut werden darf aber nur, wenn ...