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75-Jähriger bekommt eine Geldstrafe

Wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und Untreue vor dem Richtertisch / Ungeklärte Geschäftsverbindungen nach Taiwan.  

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TITISEE-NEUSTADT (zwi). Ein 75-Jähriger und sein 52-jähriger Sohn standen gemeinsam wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Betrugs und Untreue vor Gericht. Der Fall war von der Staatsanwaltschaft im Vorfeld nur unzureichend aufgeklärt worden. Nicht zuletzt diesem Umstand hat der Junior seinen Freispruch von Betrug und Untreue zu verdanken. Wegen Insolvenzverschleppung war er bereits 2005 zu einer Geldstrafe verurteilt worden (die BZ berichtete). Sein Vater muss für Insolvenzverschleppung und Untreue eine Geldstrafe in Höhe von 160 Tagessätzen à zehn Euro zahlen.

Der Vater, nach eigenen Angaben auch als Rentner noch "in Forschung und Entwicklung" tätig, hatte die Geschäftsführung seiner GmbH im Januar 2002 offiziell an seinen Sohn abgegeben. Doch er hielt weiterhin die Fäden in der Hand, war der allgemeine Eindruck.
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