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Urteil

513 Heimbewohner in Freiburg dürfen auf Corona-Zuschlag hoffen

BZ-Plus Heimbewohner, die Sozialhilfe erhalten, haben Anspruch auf Coronahilfen. Das Landessozialgericht bestätigt ein Urteil der ersten Instanz und verpflichtet das Freiburger Sozialamt zur Einmalzahlung.  

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Auch Bewohner eines Pflegeheims können Anspruch auf die Corona-Einmalzahlung haben. Foto: Heiko Küverling  (stock.adobe.com)
Auch in zweiter Instanz hat die Stadtverwaltung den Prozess gegen den Bewohner eines Pflegeheims verloren, der die gesetzliche Corona-Einmalzahlung erhalten will. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied jetzt, ...

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