Strafbefehl bestätigt

4300 Euro Geldstrafe für Freiburger Paar, das Sozialleistungen bezog, obwohl der Mann in der Schweiz arbeitete

Ein Freiburger Pärchen hat zu Unrecht Sozialleistungen bezogen, weil der Mann heimlich in der Schweiz arbeitete. Das Freiburger Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe.  

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In Deutschland Sozialleistungen wegen ...beiten -  das geht nicht (Symbolbild).  | Foto: Patrick Seeger (dpa)
In Deutschland Sozialleistungen wegen Arbeitslosigkeit beziehen und in der Schweiz arbeiten - das geht nicht (Symbolbild). Foto: Patrick Seeger (dpa)

Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hat das Amtsgericht Freiburg ein Freiburger Paar wegen Betrugs in vier Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 4300 Euro verurteilt. Die Strafbefehle seien inzwischen rechtskräftig, so die Behörde. Dem betrügerischen Paar waren die Zöllnerinnen und Zöllner durch einen anonymen Hinweis auf die Schliche gekommen. Die Ermittlungen ergaben, dass die beiden als Bedarfsgemeinschaft rund drei Jahre lang Leistungen vom Jobcenter Freiburg bezogen, aber verschwiegen, dass der Mann in der Schweiz arbeitete. So wurden zu Unrecht gut 28.000 Euro an Sozialleistungen bezogen – die nun zurückgezahlt werden müssen. Obendrein verhängte das Gericht die Geldstrafen: 2800 Euro für den Mann, 1500 Euro für die Frau.

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