43-Jähriger wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau zu drei Jahren Haft verurteilt
Vor dem Amtsgericht Freiburg musste sich ein 43-jähriger Ukrainer verantworten. Weil er in einer Löffinger Flüchtlingsunterkunft seine Frau geschlagen, mit dem Messer verletzt und vergewaltigt hatte, muss er ins Gefängnis.
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Während Richter Andreas Leipold sein Urteil begründet, ist vom Angeklagten wiederholt ein unverständliches Grummeln zu vernehmen. Unverständlich auch deshalb, weil die ukrainische Dolmetscherin nicht übersetzt, was der Angeklagte Roman S. vor sich hin sagt. Nur einmal, als Leipold über die Vergewaltigung von Alina S. spricht, sagt der Angeklagte: "Ich habe sie nicht vergewaltigt." Gleichwohl sah das ...