Infektionsschutz

3G-Regel stellt manche Unternehmen in Südbaden vor Herausforderungen

BZ-Plus Seit Ende November gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Firmen gehen unterschiedlich damit um: Manche bezahlen Tests für Ungeimpfte, andere nicht. Verbände kritisieren Aufwand und unklare Vorgaben.  

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Arbeitgeber müssen seit Ende November ...nesen oder getestet sind (Symbolbild).  | Foto: Robert Michael (dpa)
Arbeitgeber müssen seit Ende November kontrollieren, ob ihre Mitarbeiter geimpft, genesen oder getestet sind (Symbolbild). Foto: Robert Michael (dpa)
An Arbeitsplätzen bundesweit gilt seit Ende November die 3G-Regel: Betreten darf sie nur, wer nachweislich gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder getestet ist. Unternehmen in der Region gehen unterschiedlich damit um: Manche bezahlen Tests für Ungeimpfte, andere nicht. Kammern und Verbände kritisieren den bürokratischen Aufwand und unklare Vorgaben.
Es war der Bruch mit einem Tabu: Vor dem 24. November durften Arbeitgeber ihre Beschäftigten nicht nach ihrem Impfstatus fragen, seither müssen sie es sogar. Sie müssen wissen, wer geimpft oder genesen ist. Von allen Nicht-Immunisierten müssen sie sich regelmäßig einen Nachweis ...

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