Landgericht Freiburg
26-jähriger Einbrecher zu Freiheitsstrafe verurteilt
Die Berufungskammer des Landgerichts Freiburg hat am Mittwoch das Urteil gegen einen 26-Jährigen aus erster Instanz aufgehoben. Die Richterin sah keinen Beweis für eine versuchte, gefährliche Körperverletzung eines Polizisten durch den Angeklagten.
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Dieser hatte erneut erklärt, dass er die beiden Polizeibeamten bei seiner Festnahme nicht mit einem Schraubenzieher angegriffen habe. Wegen zweier Einbrüche und schwerem Fall von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verhängte das Gericht dennoch eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.
Ein 41 Zentimeter langer Schraubenzieher und ein Polizeihund. Darum drehte sich in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Freiburg fast alles. Im August vergangenen Jahres verübte der Angeklagte zwei Einbrüche. Nachdem er 3300 Euro aus Geldspielautomaten in einer Freiburger Gaststätte erbeutete und gerade flüchten wollte, bemerkte er, wie sich ein ...