"2011 wären 37 Betriebe auf der Liste"
BZ-INTERVIEW mit Jan Loewer über den "virtuellen Pranger" im Internet, an den seit September Lebensmittelsünder gestellt werden.
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ORTENAU (obe). Wer Hygienevorschriften massiv missachtet, bei der Lebensmittelproduktion Grenzwerte überschreitet, wer die Gesundheit der Kunden gefährdet, wird auch im Ortenaukreis an den "virtuellen Pranger" gestellt. Die Behörde muss diejenigen veröffentlichen, in deren Betrieb Verstöße in "nicht unerheblichem Maße" festgestellt wurden und ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Über diese Form der öffentlichen Informationen und Lebensmittelkontrollen unterhielten sich die BZ mit dem Leiter des Amts für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrollüberwachung im Offenburger Landratsamt, Jan Loewer.
BZ: Wo findet sich der virtuelle Pranger des Ortenaukreises?Jan Loewer: Auf der Kreis-Seite http://www.ortenaukreis.de kommt man über das Stichwort "Bürgerservice" zu den "Publikationen" und von dort auf "Amtliche Lebensmittelüberwachung Ergebnisse von Kontrollen. In tabellarischer Form wird zum einen der Betrieb mit Anschrift und Namen des Betreibers und ...