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BZ-INTERVIEW mit Werner Hoffmann über die am Montag beginnende Offenlage der Bahnpläne und den Verlauf des Verfahrens.
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HERBOLZHEIM. Am kommenden Dienstag, 9. Mai, informiert das Regierungspräsidium Freiburg um 19.30 Uhr in der Breisgauhalle in Herbolzheim über das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Rheintalstrecke und über die Möglichkeiten der Bürger, Einwendungen gegen die Pläne der Bahn vorzubringen. BZ-Redakteur Siegfried Gollrad sprach darüber mit Werner Hoffmann, dem Leiter des Referats Recht und Planfeststellung beim Regierungspräsidium Freiburg, wo er auch als Projektleiter für den Neu- und Ausbau der Rheintalbahn fungiert.
BZ: Herr Hoffmann, bitte erläutern Sie unseren Lesern allgemein verständlich, was Planfeststellung bedeutet.Hoffmann: Die Planfeststellung ist das Genehmigungsverfahren, das erforderlich ist, damit die Bahn-AG den viergleisigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn verwirklichen kann. Es ist im Gunde der "Rote Punkt" für die Bahn, wie ihn im Baurecht Privateigentümer benötigen, die ein Gebäude erstellen.
BZ: Welche Rolle übernimmt das Regierungspräsidium in diesem Verfahren und wie ist der weitere Ablauf nach der Offenlage der Pläne für den Abschnitt 7.4 Ettenheim-Herbolzheim?
Hoffmann: Das Regierungspräsidium ist Anhörungsbehörde und hat folgende ...