Pflegereform
Was kostet der Platz im Pflegeheim?
SERIE PFLEGEREFORM 2017 (TEIL 2 UND SCHLUSS): Der Eigenanteil bei der stationären Betreuung wird unabhängig vom Pflegegrad.
Anette Jäger
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Es sind einschneidende Veränderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung, die zum Jahreswechsel umgesetzt werden. Im ersten Teil hat die BZ vergangene Woche an dieser Stelle erklärt, wie die Pflegebedürftigkeit neu definiert wird, welche neuen Pflegegrade es gibt und was sich an den finanziellen Leistungen der Versicherung ändert. Heute geht es um den Fall, dass jemand in einem Pflegeheim stationär betreut wird. Auch hier gibt es einige Änderungen – zum Beispiel bei der Berechnung des Eigenanteils an den Kosten.
Was ist der Eigenanteil beider Pflege in einem Pflegeheim?
Die Kosten für einen stationären Pflegeplatz setzen sich zusammen aus Aufwendungen für
» die Pflege an sich einschließlich Betreuung, medizinische Behandlungspflege, Ausbildungsumlage,
Unterkunft und Verpflegung,
» Investitionskostenpauschale.
Der Zuschuss aus der gesetzlichen Pflegekasse ist dafür da, die ...