Account/Login

Produktwerbung

Verbraucherschützer kritisieren Urteil des Bundesgerichtshofs

BGH entscheidet: Vergleich von süßem Früchtequark mit dem „täglichen Glas Milch“ ist keine irreführende Werbung.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Verpackung des Anstoßes   | Foto: dpa
Die Verpackung des Anstoßes Foto: dpa

KARLSRUHE. Der Quark namens Monsterbacke ist zuckersüß – und dennoch wirbt der Hersteller Ehrmann, der Quark sei "so wichtig wie das tägliche Glas Milch". Die Reklame ist erlaubt und täuscht nicht den Verbraucher, entschied nun der Bundesgerichtshof.

Gegen den Reklamespruch war die Wettbewerbszentrale vor Gericht gezogen. Sie hält den Slogan für täuschend und einen Verstoß gegen die Vorschriften bei gesundheitsbezogenen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel