Produktwerbung
Verbraucherschützer kritisieren Urteil des Bundesgerichtshofs
BGH entscheidet: Vergleich von süßem Früchtequark mit dem „täglichen Glas Milch“ ist keine irreführende Werbung.
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KARLSRUHE. Der Quark namens Monsterbacke ist zuckersüß – und dennoch wirbt der Hersteller Ehrmann, der Quark sei "so wichtig wie das tägliche Glas Milch". Die Reklame ist erlaubt und täuscht nicht den Verbraucher, entschied nun der Bundesgerichtshof.
Gegen den Reklamespruch war die Wettbewerbszentrale vor Gericht gezogen. Sie hält den Slogan für täuschend und einen Verstoß gegen die Vorschriften bei gesundheitsbezogenen ...