Mit Gewinn leben
Steuerfrei mit dem Dienstrad zur Arbeit radeln
Ob Pedelec, Fahrrad oder E-Bike: Seit 1. Januar 2019 zahlen Arbeitnehmer je nach Fahrrad weniger oder auch gar keine Steuern mehr für ihr Dienstrad.
So ist das klassische Fahrrad – also ohne Elektroantrieb – als Dienstrad seit 2019 steuerfrei, egal ob ...
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