Rentenkasse

Eltern müssen gleich zahlen wie Kinderlose

Zwei Elternpaare aus Freiburg und Wittnau fühlten sich im Unrecht. Trotzdem hat das Bundessozialgericht entschieden: Wenn Eltern und Kinderlose die gleichen Rentenbeiträge bezahlen, verstößt das nicht gegen das Grundgesetz.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Stützen Eltern die Rentenkasse nicht s...en sie deshalb weniger Beitrag zahlen?  | Foto: Illustration: NLShop (Stock.Adobe.com)
Stützen Eltern die Rentenkasse nicht stärker als Kinderlose – und sollen sie deshalb weniger Beitrag zahlen? Foto: Illustration: NLShop (Stock.Adobe.com)
Eltern müssen bei den Beiträgen zur Rentenversicherung nicht entlastet werden. Das entschied jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Die Gleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen bei den Rentenbeiträgen verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht sei deshalb nicht erforderlich.
...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Rainer Schlegel, Ulrich Kirchgäßner, Stephan Schwär

Weitere Artikel