Bundessozialgericht
Freiburger Familie scheitert
Bundessozialgericht sieht keine Benachteiligung darin, dass Eltern die gleichen Beiträge zur Sozialkasse entrichten wie Kinderlose.
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KASSEL. Familien werden in der Sozialversicherung nicht verfassungswidrig benachteiligt. Zu diesem Schluss kam jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel und lehnte die Klage einer Familie aus Freiburg ab.
Der katholische Diakon Markus Essig hatte bereits 2006 eine Reduzierung seiner Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung beantragt. Er wollte nur noch die Hälfte der üblichen Beiträge zahlen, da er und seine Frau drei Kinder erziehen. Diese seien ...