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Rechtslage

Wohnraum für Flüchtlinge: Kündigung und Beschlagnahme sind möglich

Christian Rath
  • Di, 29. September 2015, 20:08 Uhr
    Südwest

     

Der Fall Eschbach sorgt für Empörung: Die Breisgau-Gemeinde hat einer Mieterin gekündigt, um Flüchtlinge in der Wohnung unterzubringen. Sind solche Schritte überhaupt legal?

Wohnraummangel: In Regensburg wurde   eine Turnhalle umgebaut   | Foto: DPA
Wohnraummangel: In Regensburg wurde eine Turnhalle umgebaut Foto: DPA
Wohin mit den Flüchtlingen, wenn der Wohnraum fehlt? Neue Wohnungen zu bauen ist eine Möglichkeit – Wohnungen am Markt anzumieten eine andere. Rechtlich sind auch Eigenbedarfskündigungen und Beschlagnahmungen möglich. Aber nicht alles, was rechtlich ...

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