Staatsanwaltschaft
S21: Strafbefehl nach Baumfällarbeiten – Gefährdung des Juchtenkäfers
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach Baumfällarbeiten für das Bahnprojekt S21 Strafbefehl gegen drei Männer beantragt. Sie sollen gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen haben. Ihnen drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
dpa
Fr, 4. Nov 2011, 18:27 Uhr
Südwest
Thema: Stuttgart 21
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