Südbaden

Mindestlohn-Fahndung: Verdienen Taxifahrer zu wenig?

Was verdient ein Taxifahrer pro Stunde? Bei Mindestlohn-Razzien im Taxigewerbe in Offenburg, Freiburg und Lörrach haben Fahnder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zahlreiche Verdachtsfälle gefunden.  

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Der Zoll kontrollierte in der Region m it 65 Fahndern 73 Taxibetriebe. Foto: Archivbild: dpa
Untersucht wurden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktkontrolle Ende vergangener Woche 73 Taxifirmen in Offenburg, Freiburg und Lörrach, teilte die Spezialabteilung des Zolls der BZ mit. Es habe sich in den Fällen von 24 Taxifahrern der Verdacht ergeben, dass etwas nicht stimmt.

"Guten Morgen, der Zoll", hieß es am vergangenen Freitag vor der Freiburger Uniklinik. Die Fahnder kamen anlasslos und unangekündigt, trugen Schusswaffen zur Eigensicherung, wie sie sagen.

"Vor Einführung des Mindestlohns war es in der Region üblich, dass Taxifahrern sechs bis sieben Euro die Stunde gezahlt wurde." Frank Schweizer
Als erstes kontrollieren sie eine Fahrerin Ende 30. Sie wartet gerade auf eine Patientin, die sie aus Freiburg zurück in die Ortenau fahren soll. Die Beamten haben sich mit Klemmbrett und Kugelschreiber vor ihr aufgebaut, fragen freundlich nach Löhnen, Arbeitszeit, Pausen. "8,50 Euro", antwortet die Fahrerin zwar auf die Frage, was sie in der Stunde verdiene. Das würde exakt dem flächendeckenden Mindestlohn entsprechen, der seit Jahresbeginn gilt. Die Antwort wirkt wie einstudiert und ein folgendes unsicheres Lächeln verrät, dass sich die Dame nicht sicher ist.

Die Beamten haken nach. Jetzt gibt die Frau an, im Monat zwischen 1200 und 1300 Euro brutto zu verdienen und dafür 190 bis 210 Stunden lang im Dienst zu sein. Stimmt das, läge ihr Stundenlohn irgendwo zwischen 5,71 Euro und 6,84 Euro – viel zu niedrig. Dann würde nicht nur die Fahrerin um einen Teil des ihr zusendenden Lohns gebracht. Dem Staat würden auch Sozialbeiträge vorenthalten, die mit dem Lohn wachsen.

Manch Arbeitnehmer will gar nicht, dass es ans Licht kommt

Einsatzleiter Frank Schweizer sagt: "Wir werden der Sache nachgehen und die Bücher des Taxiunternehmens genau prüfen." Das kann Wochen dauern. Der Kampf gegen Schwarzarbeit und Dumpinglöhne wird vom Schreibtisch aus geführt – und er ist zäh. Wenn nötig, werten Fahnder Funkprotokolle der Fahrer mit der Zentrale aus, um die Arbeitszeiten zu prüfen. "Besonders schwierig für uns wird es, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsame Sache machen. Wenn der Arbeitnehmer gar nicht will, dass ans Licht kommt, was er verdient – etwa, weil er fürchtet, seine Arbeit zu verlieren", berichtet Schweizer.

In zahlreichen Fällen erhärte sich der Anfangsverdacht nicht. Viele Befragte vor Ort seien nervös, machten falsche Angaben, verwechselten brutto und netto. In anderen Fällen werden dicke Fische erwischt. Im Sommer wurde ein Freiburger Taxiunternehmer zu einem Jahr und fünf Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt, weil schwarzfahren ließ und die Rentenkasse um fast 100.000 Euro prellte.

"Vor Einführung des Mindestlohns war es in der Region üblich, dass Taxifahrern sechs bis sieben Euro die Stunde gezahlt wurde. Wir schauen jetzt genau hin, ob sich daran etwas verändert hat", sagt Schweizer. Taxikontrollen gestalteten sich aber als aufwändig. So gebe es diverse Entlohnungssysteme – Festanstellung, Stundenlöhne, Umsatzbeteiligung.

65 Zollfahnder im Einsatz

Während der mehrtägigen Taxikontrollen vergangene Woche in der Region waren 65 Zollfahnder im Einsatz, hinzu kamen neun Mitarbeiter des Amts für öffentliche Ordnung in Freiburg und des Verkehrskommissariats Offenburg.

Die vorläufige Bilanz: In den Fällen von elf Taxifahrern besteht der Verdacht, dass der allgemeine, gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro unterlaufen wurde. Hinzu kommen sieben Verdachtsfälle, dass den Sozialkassen Beiträge vorenthalten wurden. In weiteren sechs Fällen steht im Raum, dass Taxifahrer zu Unrecht Sozialleistungen bezogen haben.

Nach anfänglicher Zurückhaltung nach Einführung des Mindestlohns hat Südbadens Zoll in der zweiten Jahreshälfte verstärkt Branchen durchleuchtet, die als anfällig für unerlaubte Niedriglöhne gelten – neben Taxifirmen die Gastronomie, Hotellerie, Paketdienste und Speditionen.

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