Neonazi-Prozess
Kommentar: Im Zweifel enttäuschend
In dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten – der rechtsstaatliche Grundsatz ist unumstößlich. Aber seine Anwendung ist manchmal schwer zu ertragen. So auch in dem Freiburger Neonazi-Prozess.
Do, 12. Jul 2012, 18:57 Uhr
Südwest
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![Der Rechtsgrundsatz „Im Zweifel ...klagten“ gilt auch für Neonazis. | Foto: dpa Der Rechtsgrundsatz „Im Zweifel ...klagten“ gilt auch für Neonazis. | Foto: dpa](https://ais.badische-zeitung.de/piece/03/ac/8c/7c/61639804-w-640.jpg)