"Ein schlechtes Gesetz"
BZ-INTERVIEW: Jörg Kinzig über das erneute Einsperren entlassener Sicherungsverwahrter.
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FREIBURG. Das neue Therapie-Unterbringungsgesetz ermöglicht, freigelassene Sicherungsverwahrte erneut einzusperren, wenn Gutachter ihnen Gefährlichkeit und eine psychische Störung attestieren. Über das Gesetz sprach Christian Rath mit dem Tübinger Rechtsprofessor Jörg Kinzig, Experte für Sicherungsverwahrung.
BZ: Herr Kinzig, wie viele Personen werden mit Bezug auf das Gesetz erneut eingesperrt oder gar nicht erst entlassen?Kinzig: Im Prinzip ist das Gesetz bundesweit auf mehr als 100 Personen anwendbar, knapp 20 davon ...