Pflege
Eilentscheidung Amtsgericht: Nächtliches Festbinden ist tabu
Eine schwerst pflegebedürftige 80-Jährige darf nicht länger nachts in ihrem Bett festgebunden werden. Das hat das Freiburger Sozialgericht entschieden. Stattdessen muss eine Nachtwache organisiert werden. Ein Experte wertet das als "Highlight der Rechtsprechung".
Di, 27. Dez 2011, 7:43 Uhr
Südwest
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FREIBURG. Das meint Roland Rosenow von der Anwaltskanzlei "Sozialrecht in Freiburg" zur Eilentscheidung des Freiburger Sozialgerichts. Das entschied, dass eine schwerst pflegebedürftige 80-jährige Frau nicht länger nachts in ihrem Bett festgebunden werden darf. Sie muss stattdessen vom Sozialhilfeträger eine Nachtwache finanziert bekommen – auch wenn das zusätzliche Kosten von 6600 Euro im Monat bedeutet.
Die nächtliche Fixierung, so das Gericht, wäre ein zu gravierender Eingriff in die Grundrechte der Klägerin auf eine menschenwürdige Existenz. "Wir hatten mit einer Abfuhr gerechnet", sagt Rosenow. In diesem Fall hätte die Kanzlei Verfassungsbeschwerde eingelegt. "Wir haben es bislang hingenommen, dass die Ausstattung eines Heims die Grenzen ...