Urteil
Heckler & Koch muss gefeuerte Mitarbeiter wieder einstellen
Das Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen erklärte die Kündigung zweier Mitarbeiter für unwirksam, die wegen illegaler Exporte von Sturmgewehren nach Mexiko entlassen werden sollten.
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VILLINGEN-SCHWENNINGEN. Der Oberndorfer Waffenhersteller Heckler & Koch hat vor dem Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen eine Niederlage einstecken müssen. Das Gericht erklärte die Kündigung zweier Mitarbeiter für unwirksam, die wegen illegaler Exporte von Sturmgewehren nach Mexiko entlassen werden sollten. Der ehemalige Bereichsleiter im Vertrieb wie auch eine zuletzt als Sachbearbeiterin tätige Angestellte waren mit ihrer Klage auf Weiterbeschäftigung erfolgreich.
Der Prozess stand im Zusammenhang mit einer Anzeige des Freiburger Rüstungskritikers Jürgen Grässlin gegen ursprünglich neun Mitarbeiter der Firma Heckler & Koch aus dem Jahr 2010. Grässlin wirft der Oberndorfer Waffenschmiede die ...