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23. Prozesstag

Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für Hussein K.

Oberstaatsanwalt Eckart Berger hat im Mordprozess gegen Hussein K. Höchststrafe gefordert: Lebenslange Haft, Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Anordnung der Sicherungsverwahrung.  

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Hussein K. in der vergangenen Woche au...igung und Tötung von Maria L. geführt.  | Foto: dpa
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Hussein K. in der vergangenen Woche auf der Anklagebank im Landgericht Freiburg. Seit September wird der Prozess wegen der Vergewaltigung und Tötung von Maria L. geführt. Foto: dpa
Der Prozess ist für heute beendet. Er wird am kommenden Montag, 12. März 2018 fortgesetzt. Dann werden Nebenklagevertreter Bernhard Kramer und Hussein K.s Verteidiger Sebastian Glathe ihre Schlussvorträge halten. Das Urteil soll am Donnerstag, 22. März 2018, verkündet werden.
Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft
12.50 Uhr Oberstaatsanwalt Eckart Berger beginnt sein Plädoyer an einem Stehpult an seinem Platz stehend. Berger beginnt mit einleitenden Ausführungen. "Ich bin von der Presse oft gefragt worden, wie es sein kann, dass diese Verhandlung so lang dauert", beginnt er. "Es liegt nicht an einer schlechten Anklage, nicht an der Verteidigungsstrategie, nicht an der Verhandlungsführung." Diese sei ruhig und exzellent gewesen. "Es freut mich, dass ich Ihnen das in öffentlicher Verhandlung sagen kann", sagt er in Richtung der Kammer. An Verteidiger Glathe gerichtet sagt er: "Sie haben zu Beginn des Prozesses darauf hingewiesen, dass seine Aussage nicht aus Ihrer Feder war. Das war evident", sagt Berger. "Ich habe Ihnen Respekt auszusprechen, dass Sie sich diesem Verfahren in seiner Gänze gestellt haben." Das hätten nicht viele Verteidiger gewagt.
"Finden Sie die Rückkehr zur Wahrheit. Sie haben in drei Tagen bei Ihrem letzten Wort die Möglichkeit dazu."Oberstaatsanwalt Eckart Berger zum Angeklagten Hussein K. Warum hat die Verhandlung so lange gedauert? Zum einen hätten die Ermittlungen lange gedauert, die Anklage habe aus Fristgründen erfolgen müssen, bevor etwa das Handy ausgewertet worden sei. Außerdem sei das Verteidigungsverhalten des Angeklagten von Lügen geprägt worden. Berger spricht Hussein K. direkt an: "Das beginnt bei Ihrem Alter, Ihrer Herkunft und persönlicher Geschichte", sagt der Staatsanwalt. "Sie haben zu Ihrem Verhalten, Ihrem Zustand falsche Angaben gemacht. Sie haben sich als betrunken, als Kiffer, als schizophren dargestellt", sagt er. "All das musste widerlegt werden." Berger listet weiter auf: "Sie haben Sozialleistungen in fünfstelliger Höhe erschwindelt, Sie haben Ihre Gastfamilie, die Sie großzügig unterstützt hat, belogen, Daten ...

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