Bewusste Beleidigung eines Staatsanwaltes als Mittel zu Zweck

Ein 64-Jähriger wird vom Amtsgericht St. Blasien zu einer Geldstrafe verurteilt/Angeklagter zieht Befangenheitsantrag gegen den Richter zurück.  

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ST. BLASIEN. Erneut musste sich ein 64- jähriger Taxifahrer wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten. Sein Einspruch gegen den Strafbefehl, durch den er zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt worden war, war nicht erfolgreich. Im Gegenteil, Richter ...

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