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Mordprozess Maria L.

Psychiater beurteilt Hussein K. als schuldfähig und rückfallgefährdet

Ein psychiatrisches Gutachten beschreibt Hussein K. als manipulativ und als Person mit psychopatischen Zügen. Der Gutachter spricht sich am 22. Prozesstag für eine Sicherungsverwahrung des Angeklagten aus. Die Kammer hat nun den Urteilstermin festgelegt: auf den 22. statt den 21. März.  

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Der Gutacher beschreibt Hussein K. als... als Person mit psychopatischen Zügen.  | Foto: dpa
Der Gutacher beschreibt Hussein K. als manipulativ und als Person mit psychopatischen Zügen. Foto: dpa
Der Urteilstermin wurde festgesetzt
Bislang war der 21. März für das Urteil anvisiert. Die Kammer bevorzugte jedoch den 20. oder den 22. März. Letzterer Termin, der 22. März, wurde nun festgesetzt.
Rechtliche Hinweise
Die Vorsitzende Richterin verliest rechtliche Hinweise, bei Annahme welchen Tatablaufs welche Verurteilung möglich wäre: Eine Verurteilung wegen Mord wegen Heimtücke in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge käme in Betracht. Eine Verurteilung wegen Mords wegen Verdeckungsabsicht in Tateinheit mit besonders schwererer Vergewaltigung falls er den Tötungsentschluss erst nach der Vergewaltigung getroffen habe; und bei Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht kann statt Unterbringung im Maßregelvollzug auch der Vorbehalt der Unterbringung der Sicherungsverwahrung angeordnet werden.
Verlesung des Auszugs aus dem Bundesregister
Im Bundeszentralregister gibt es für Hussein K. nur einen Eintrag vom 22.2.2016: Einreise ohne Pass.
Verlesung der Haftzeitübersicht
Hussein K. ist seit 2.12.2016 in Haft, Haftbefehl erging am 3.12., seit 7.12.2016 im Justizvollzugskrankenhaus Hohen Asperg.
Bericht der Jugendgerichtshilfe
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe beginnt ihre Ausführungen. Sie hat an drei Terminen Gespräche mit Hussein K. im Justizvollzugskrankenhaus Hohen Asperg geführt. Beim ersten Termin habe K. unter Psychopharmaka gestanden. K. sei zunächst verschlossen gewesen, habe dann aber dabei bereitwillig Angaben gemacht und über seinen Haftalltag und sein Verhalten in der Freizeit berichtet.
K. habe sich interessiert und das Gespräch aktiv mitgestaltet. Eine Freundin habe er im Iran gehabt, in Freiburg jedoch nicht. "Zur vorgeworfenen Tat äußerte er sich jedoch nicht", sagt die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe.
Vor dem nächsten Termin habe es einen Zwischenfall gegeben, bei dem K. mit einem Stuhl in der Zelle randaliert und eine Überwachungskamera beschädigt hat. Seine Haltung sei deutlich niedergeschlagener gewesen, er habe nicht auf den Inhalt der Anklageschrift eingehen wollen.
Beim dritten Termin habe sie ihn mit dem Tatvorwurf in Freiburg konfrontiert. "Das war alles sehr sehr schwierig", habe K. gesagt. "Wenn er sein Leben in Haft verbringen müsse, würde er ...

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