Account/Login

Freiburg

Polizei räumt Willkommenszelt gegenüber der neuen Flüchtlingsunterkunft

Die Polizei in Freiburg hat das Willkommenszelt für Flüchtlinge auf dem ehemaligen Götz & Moriz-Gelände geräumt. Aktivisten sind wütend, Flüchtlinge verstört und die Besitzerinnen pochen auf ihr Recht.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Polizei hat das Willkommenszelt li...isten an der Lörracher Straße geräumt.  | Foto: Charlotte Janz
Die Polizei hat das Willkommenszelt linker Aktivisten an der Lörracher Straße geräumt. Foto: Charlotte Janz
Gegen 7.30 Uhr am Dienstag Morgen betritt die Polizei das brach liegende Gelände an der Lörracher Straße. Etwa acht Beamten wecken vier Aktivisten, die im Willkommenszelt für Flüchtlinge übernachtet haben. Sie führen die Aktivisten vom Grundstück und nehmen ihre Personalien auf. Dann machen sie sich an die Räumung des Geländes (Fotos).
Bei den Verwiesenen handelt es sich um Anhänger linker Gruppen, die sich unter dem Motto No Lager Freiburg! zusammengeschlossen haben. Sie wollten mit ihrem Willkommenszelt den Flüchtlingen in der direkt gegenüberliegenden bedarfsorientierten ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel