Die Weißwurst gehört allen
Die Münchner Weißwurst darf auch anderswo hergestellt werden, urteilt das Bundespatentgericht
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MÜNCHEN (dpa). Es gibt keinen besondern Schutz für die Münchner Weißwurst – eine enttäuschende und überraschende Entscheidung des Bundespatentgerichts für die Münchner Metzger, war doch die Nürnberger Bratwurst schon vor Jahren als geografische Angabe geschützt worden. Die Münchner Weißwurst hingegen können nun alle Metzger in der ganzen Welt produzieren und auch als Münchner Weißwurst verkaufen – die Wurst gehört jetzt allen.
Über Jahre hatten sich die Metzger im Freistaat einen erbitterten Streit durch die Instanzen geliefert. Hersteller und Wirte in München und im Landkreis beanspruchten für sich, alleine die Münchner ...