Kritik an Arbeit der Ermittler

Prozess um Tötung einer 37-Jährigen: Warum wurde die Wohnung des späteren Angeklagten nach Paragraph 103 durchsucht?.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

OFFENBURG. Nicht vergnügungssteuerpflichtig war gestern für einen Kriminalbeamten der Sonderkommission "Palm" der Auftritt im Zeugenstand des Schwurgerichts am Landgericht. Im Prozess um die Tötung einer 37-jährigen Kehlerin, die am Palmsonntag 2011 grässlich zugerichtet und mutmaßlich fünf Wochen nach ihrem gewaltsamen Tod in ihrer Wohnung aufgefunden wurde, musste der Beamte erklären, warum der spätere Angeklagte, der offenbar die einzige Kehler Kontaktperson der Getöteten war, von den Ermittlern zunächst als Zeuge behandelt wurde, obwohl in seiner Wohnung eine blutdurchtränkte Hose gefunden wurde.

Für Reinhard Kirpes, den Verteidiger des 30-Jährigen, der Staatsanwaltschaft und Polizei schwere Ermittlungsfehler vorwirft, ist die Sache klar: "Es ist einfacher, jemanden als Zeugen zu haben, als als Beschuldigten, weil ein Beschuldigter ganz andere Rechte hat." Sein Kritik bezieht sich unter anderem ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel