Doppelt bestraft
Eine Beratungsfirma nutzt die Angst eines Steuerhinterziehers für eine ziemlich hohe Honorarforderung.
Doppelt zur Kasse gebeten: Ein Steuerhinterzieher muss nicht nur Strafe für seine Straftat bezahlen, sondern wird auch mit seiner Ansicht nach überzogenen Honorarforderungen einer Beratungsfirma konfrontiert.
Irgendwie ist der schwäbische Unternehmer Werner Richter (Name geändert) vor 30 Jahren auf eine schiefe Bahn geraten. Er hielt damals Vorträge in Österreich und der Auftraggeber überwies das Honorar dafür auf das Nummernkonto einer Bank im Nachbarland. Im Verlauf der Jahre wurde daraus ein ansehnliches Vermögen, das Richter vor den deutschen Steuerbehörden verbarg. ...