Das Bundesinnenministerium hat die Website "Indymedia.linksunten" verboten. Worauf stützt sich das? Der Badischen Zeitung liegt die Verbotsverfügung vor. Eine Analyse.
Durchsuchung: Polizisten vor dem autonomen Zentrum KTS in Freiburg Foto: dpa
Für ein Vereinsverbot ist kein förmlicher Verein mit Vorstand und Satzung erforderlich. Es genügt, dass sich mindestens zwei Personen zusammenschließen und einem gemeinsam gebildeten Willen unterordnen.
Im Fall von ...