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Qualmen nach der Uhr

Christian Rath
  • & dpa

  • Sa, 17. Januar 2015
    Panorama

     

Der Bundesgerichtshof urteilt, dass man seinen Nachbarn nicht jederzeit Zigarettenrauch auf dem Balkon zumuten darf.

Dicht an dicht hängen die Balkons am H...cksichtnahme, was die Nutzung angeht.   | Foto: Huber/fotolia
Dicht an dicht hängen die Balkons am Haus – der Bundesgerichtshof pocht auf Rücksichtnahme, was die Nutzung angeht. Foto: Huber/fotolia

KARLSRUHE. Richter müssen sich immer wieder mit Nachbarschaftsstreits beschäftigen. Oft geht es um Äste, Zäune oder schneebedeckte Wege. Jetzt befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage, ob Nachbarn ständig den Zigarettenqualm von einem unteren Balkon ertragen müssen. Müssen sie nicht, urteilte das Gericht am Freitag – es kommt aber auf den Einzelfall an.

Das Mehrfamilien-Haus, in dem gestritten wird, steht ausgerechnet in der "Straße der Freundschaft", im Brandenburger Städtchen Premnitz. Im ersten Stock wohnt ein Rentnerehepaar. Die beiden leben schon ...

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