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110 oder 112?

Was man über Notrufe wissen sollte

Wann ist ein Notfall wirklich ein Notfall? Was, wenn am Ende gar nichts war – wer zahlt dann den Einsatz? Fragen und Antworten.  

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Rettungsleitstelle in Freiburg  | Foto: Thomas Kunz
Rettungsleitstelle in Freiburg Foto: Thomas Kunz

Wann ist ein Notfall wirklich ein Notfall? Was, wenn am Ende gar nichts war – wer zahlt dann den Einsatz? Fragen und Antworten.

Wann ruft man wen an?
Brände, Herzinfarkte, Unfälle, Sturmschäden, Tierrettung sind ein Fall für Feuerwehr oder Rettungsdienst (Tel. 112). Die Polizei ist für Straftaten zuständig, für Überfälle, Körperverletzungen und Diebstähle, aber auch für die Aufnahme von Verkehrsunfällen (Tel. 110). Eine Vorwahl ist nie nötig, die 112 gilt in ganz Europa. Der Anruf geht automatisch an die nächste Leitstelle. Falsch liegen kann man nicht, die Mitarbeiter in der Leitstelle leiten Notrufe weiter. Deren erste Frage: Wo wird Hilfe benötigt – und was ist passiert?

Was zählt als ein Notfall?
Wer Hilfe braucht, soll anrufen. "Wir unterstellen allen, dass sie es nicht böse meinen", sagt der Emmendinger Roland Schmucker. "Wir erklären dann aber auch mal freundlich, dass das kein Fall für den Notruf ist." Die Disponenten verweisen dann beispielsweise an den ärztlichen Notdienst (Tel. 116117). Die Leitstelle der Polizei wiederum nimmt auch Hinweise zu verdächtigen Beobachtungen entgegen – so wie alle Posten und Reviere.

Wer zahlt bei einem Fehlalarm?
"Wer den Notruf wählt, weil er lange kein Blaulicht mehr gesehen hat in der Straße, zahlt den Einsatz und macht sich strafbar", sagt Polizist Achim Zitzer. Wer aber geglaubt hat, dass es sich um einen echten Notfall handelt, ist aus dem Schneider – selbst dann, wenn im herrenlosen Koffer überhaupt keine Bombe war.

Was ist bei Hosentaschen-Anrufen?
Versehentliche Notrufe sind bei Smartphones seltener als bei Tastenhandys. Die Disponenten in der Leitstelle müssen in diesem Fall abwägen, ob es ein echter Notfall ist. Sie sehen die Telefonnummer und können das Gerät auch orten lassen. Ihr Tipp: Am besten nochmals anrufen – und sagen, dass alles in Ordnung ist.

Vor dem Notruf Erste Hilfe leisten?
Nein. Die Disponenten in der Leitstelle können telefonisch anleiten, zum Beispiel die Wiederbelebung erklären. Ausnahme: Bei Verkehrsunfällen erst die Unfallstelle absichern!



Ressort: Deutschland

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