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Ermittlungsverfahren

Was Böhmermann erwartet

Christian Rath
  • Do, 14. April 2016
    Deutschland

     

Es wird wohl zu einem Ermittlungsverfahren wegen des Schmähgedichts des ZDF-Moderators kommen.

„Beleidigung“ und „B...er Staaten“ lauten die Vorwürfe   | Foto: dpa
„Beleidigung“ und „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ lauten die Vorwürfe Foto: dpa

ZDF-Satiriker Jan Böhmermann steht im Feuer. Nach seinem Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten Erdogan gab es ein Strafverlangen der türkischen Botschaft, einen privaten Strafantrag von Erdogan und Dutzende weiterer Strafanzeigen. Wie geht es weiter?

Mit welchen Strafverfahren muss Böhmermann rechnen?
Die türkische Botschaft verlangt eine Bestrafung wegen "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten". Hier droht laut Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Erdogan beantragte zusätzlich noch Strafverfolgung wegen einfacher "Beleidigung". Hier ist die Höchststrafe ein Jahr Haft, aber auch Geldstrafe ist möglich. Strafanzeigen aus der Bevölkerung spielen keine Rolle mehr.

Warum ist die Bundesregierung mit dem Fall befasst?
Laut Strafgesetzbuch wird nur dann wegen Beleidigung eines ausländischen Strafoberhaupts ermittelt, wenn der ausländische Staat die Strafverfolgung verlangt und die Bundesregierung die Ermächtigung hierzu erteilt. Verweigert die Regierung die Ermächtigung, hat dies juristisch wenig Folgen. Dann muss die Staatsanwaltschaft eben wegen gewöhnlicher Beleidigung ermitteln. Schließlich liegt der erforderliche Strafantrag Erdogans bereits vor. Es gibt also entweder das eine oder das andere Strafverfahren gegen Böhmermann. Derzeit berät die Regierung noch, welches politische Signal sie mit einer Ermächtigung oder deren Verweigerung setzen würde.



Bei welchem Delikt ist die Kunstfreiheit besser geschützt?

Die Kunstfreiheit Böhmermanns wird in beiden Fällen gleich stark berücksichtigt. Es stellen sich die gleichen Rechtsfragen: Ist es von der Kunstfreiheit geschützt, wenn jemand bewusst strafbare Äußerungen macht? Kann jeder hetzen wie er will, wenn er nur behauptet, damit die Rechtslage erklären zu wollen? Verletzen die Schmähungen neben Erdogans Persönlichkeitsrechten auch dessen Menschenwürde? Die Kunstfreiheit ist zwar ein starkes Grundrecht (stärker noch als die Meinungs- und Rundfunkfreiheit), doch auch sie kann eingeschränkt werden. Die Menschenwürde hat immer Vorrang.

Was muss die Staatsanwaltschaft ermitteln?
Von der Sendung gibt es Aufzeichnungen. Im Mittelpunkt des Ermittlungsverfahrens werden Interpretationen von Böhmermanns Gedicht und rechtliche Abwägungen stehen.

Mit welcher Strafe muss Böhmermann rechnen?
Ins Gefängnis muss Böhmermann wohl nicht. Die Staatsanwaltschaft könnte das Verfahren wegen geringer Schuld oder gegen Zahlung einer Geldauflage einstellen. Wird Böhmermann angeklagt und verurteilt, dürfte er mit einer Geldstrafe davonkommen. Sein künstlerisches Motiv würde strafmindernd berücksichtigt. Zudem ist er bisher unbescholten. Naheliegend wäre, eine Geldstrafe zur Bewährung auszusetzen, als "Verwarnung mit Strafvorbehalt" (§ 59). Dann hätte Erdogan eine Verurteilung erreicht, Böhmermann erhielte die schwächstmögliche Sanktion.

Ressort: Deutschland

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