Die EU führt eine europaweite Vorratsspeicherung für Fluggastdaten ein. Die EU-Richtlinie muss nun binnen zwei Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden.
Pro Fluggast und Flug sollen 19 Angaben gespeichert werden, zum Beispiel Reiseziel, Reisepartner, Zahlungsmittel und Sonderwünsche beim Essen. Die Daten werden fünf Jahre gespeichert. Nach 30 Tagen werden ...