„Alles geben, nichts nehmen“ – dieser Slogan für einen sauberen Sport wird jetzt auch strafrechtlich relevant. Der Bundestag beschloss am Freitag mit den Stimmen der Großen Koalition ein Anti-Doping-Gesetz.
Strafbar machen sich jetzt nicht mehr nur Ärzte und Trainer, sondern auch Sportler, die sich dopen. Schon der Besitz von Doping-Substanzen wird mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.
Ist das Strafrecht wirklich das geeignete Mittel im Kampf ...