Bürger können widersprechen
Offenlage des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Dyn A 5.
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MAHLBERG-ORSCHWEIER. Gegen die Offenlage des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Dyn A 5 und einzelne Festsetzungen wird sich die Bürgerinitiative Gewerbepark erwartungsgemäß wehren. Bis zum 2. Oktober kann noch Widerspruch eingelegt werden.
Die BI hat einen Anwalt eingeschaltet, der einen Musterwiderspruch erarbeitet, den Betroffene von Dienstag kommender Woche an abrufen können. Offen blieb am Informationsabend am Mittwoch, ob die BI Klage einlegt, sollten auch ...