Wenn 8 Euro 50 zur Hürde werden
Der gesetzliche Mindestlohn, der auch für freiwillige Praktika gelten soll, ist für den Sozialen Arbeitskreis kaum zu stemmen.
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LÖRRACH. Von 2015 an gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8 Euro 50. Einige Ausnahmen wurden formuliert, doch sie sind eng begrenzt. So sind ausbildungsrelevante Praktika ausgenommen – freiwillige Praktikumszeiten aber nicht. Für Einrichtungen im sozialen und kulturellen Bereich kann das zum Problem werden.
"Wir sind ein bisschen unruhig", sagt Jürgen Rausch, einer der beiden Geschäftsführer beim Sozialen Arbeitskreis. Man sei gerade "am rätseln", was das für den SAK bedeuten könne, wer genau künftig den ...